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Flug annulliert oder überbucht: Ersatzflug, Erstattung und Entschädigung

Wird Ihr Flug gestrichen oder dürfen Sie wegen Überbuchung nicht mit, entscheiden Sie, ob Sie Ihr Geld zurück oder einen anderen Flug möchten. Oft gibt es zusätzlich eine Ausgleichszahlung. Hier erfahren Sie, was gilt und worauf Sie achten sollten.

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Aktualisiert am Verspätung & Annullierung
Reisende mit Rucksäcken warten im Wartebereich vor einem Gate

Ihre Wahl: Geld zurück oder Ersatzflug

Wird Ihr Flug annulliert, muss die Airline Ihnen nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung die Wahl lassen zwischen

  1. der Erstattung des vollständigen Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen, für nicht geflogene Strecken und auch für bereits geflogene, wenn die Reise für Sie keinen Sinn mehr hat, und wenn nötig einem Rückflug zum Ausgangsort,
  2. einem Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  3. einem Ersatzflug zu einem späteren Termin, der Ihnen passt, sofern Plätze frei sind.

Viele Airlines buchen bei einer Annullierung automatisch um und schicken die neue Verbindung per E-Mail oder App. Das ist ein Angebot, keine Pflicht für Sie. Passt Ihnen der neue Flug nicht, können Sie stattdessen die Erstattung wählen. Warten Sie auf einen Ersatzflug, muss die Airline Sie bis zum Abflug betreuen, mit Mahlzeiten, Getränken und wenn nötig Hotel und Transfer.

Wann es zusätzlich Geld gibt

Neben Erstattung oder Ersatzflug steht Ihnen eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro zu, je nach Strecke. Sie entfällt, wenn die Airline Sie rechtzeitig informiert hat oder außergewöhnliche Umstände vorlagen:

Information über die AnnullierungAusgleichszahlung
14 Tage oder mehr vor dem Abflugkeine
7 bis 13 Tage vorherkeine, wenn der Ersatzflug höchstens 2 Stunden früher startet und weniger als 4 Stunden später ankommt, sonst ja
weniger als 7 Tage vorherkeine, wenn der Ersatzflug höchstens 1 Stunde früher startet und weniger als 2 Stunden später ankommt, sonst ja

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, darf die Airline den Betrag halbieren: bei Strecken bis 1.500 km, wenn Sie höchstens zwei Stunden später ankommen, bei mittleren Strecken bis drei Stunden und bei Langstrecken bis vier Stunden. Ihren Betrag berechnet unser Entschädigungsrechner.

Beweislast: Die Airline muss nachweisen, wann sie Sie informiert hat. Haben Sie über ein Reisebüro oder Portal gebucht und die Nachricht nie erhalten, weil dort eine andere E-Mail-Adresse hinterlegt war, gilt das in der Regel nicht als rechtzeitige Information.

Flug vorverlegt: Das gilt wie eine Annullierung

Ändert die Airline die Flugzeit so, dass Ihr Flug mehr als eine Stunde früher startet, ist das nach einem Urteil des EuGH vom Dezember 2021 wie eine Annullierung zu behandeln. Sie können also Erstattung oder einen anderen Flug verlangen. Wurde Ihnen die Vorverlegung weniger als 14 Tage vor dem Abflug mitgeteilt, kann eine Ausgleichszahlung fällig sein.

Gerade bei Urlaubsflügen ist das wichtig: Ein Abflug, der von 10 Uhr auf 6 Uhr morgens rückt, kann Anreise, Hotelnacht und Transfer durcheinanderbringen. Prüfen Sie vor der Reise in der App der Airline, ob sich die Zeiten geändert haben.

Überbuchung: Wenn Sie nicht mitfliegen dürfen

Airlines verkaufen oft mehr Tickets, als Plätze im Flugzeug sind, weil erfahrungsgemäß nicht alle Fluggäste erscheinen. Kommen doch alle, muss die Airline zuerst Freiwillige suchen, die gegen eine vereinbarte Gegenleistung, zum Beispiel einen Gutschein, auf ihren Platz verzichten. Freiwillige bekommen außerdem Erstattung oder Ersatzflug.

Finden sich nicht genug Freiwillige und werden Sie gegen Ihren Willen nicht befördert, haben Sie nach Art. 4 sofort Anspruch auf

  • die Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro,
  • die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug und
  • Betreuung mit Mahlzeiten und wenn nötig Hotel.

Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig zum Check-in und am Gate waren und gültige Reisedokumente dabeihatten. Lassen Sie sich die Nichtbeförderung schriftlich bestätigen. Bei Überbuchung kann sich die Airline nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Schritt für Schritt nach einer Annullierung

  1. Nachricht der Airline sichern. Machen Sie einen Screenshot der E-Mail oder App-Meldung mit Datum und Uhrzeit.
  2. Entscheiden. Ersatzflug annehmen oder Erstattung verlangen. Lassen Sie sich Ihre Wahl bestätigen.
  3. Belege sammeln. Quittungen für Essen, Hotel oder Taxi, falls die Airline Sie nicht betreut hat.
  4. Ausgleichszahlung beantragen, über das Formular der Airline, die den Flug durchführen sollte.
  5. Bei Ablehnung die Begründung schriftlich verlangen und sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Mehr im Ratgeber Entschädigung durchsetzen.

Pauschalreise und Portal: Wer zahlt was?

Haben Sie den Flug als Teil einer Pauschalreise gebucht, muss der Reiseveranstalter Ihnen einen Ersatz organisieren oder den Reisepreis erstatten. Die Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung verlangen Sie trotzdem von der Airline. Bei Buchung über ein Online-Portal läuft die Erstattung des Ticketpreises oft über das Portal, die Ausgleichszahlung immer über die Airline. Mehr dazu im Ratgeber Condor-Flug in der Pauschalreise.

Häufige Fragen zur Annullierung

Die Airline bietet mir nur einen Gutschein an. Muss ich ihn nehmen?

Nein. Die Erstattung muss in Geld erfolgen, per Überweisung oder auf die Karte, mit der Sie bezahlt haben. Ein Gutschein ist nur zulässig, wenn Sie schriftlich zustimmen.

Ich habe mir selbst einen neuen Flug gekauft. Bekomme ich das Geld zurück?

Das kommt darauf an. Hat die Airline Ihnen keinen zumutbaren Ersatzflug angeboten, können Sie die Mehrkosten für einen selbst gebuchten Flug als Schaden verlangen. Hat sie einen angeboten, bleibt es meist bei der Erstattung des alten Tickets. Fragen Sie vorher nach und dokumentieren Sie, was Ihnen angeboten wurde.

Was ist, wenn mein Rückflug annulliert wird und ich im Ausland festsitze?

Die Airline muss Sie bis zum Ersatzflug betreuen, also Mahlzeiten und Hotel stellen oder bezahlen. Heben Sie alle Belege auf. Wählen Sie die Erstattung, entfällt diese Pflicht ab dem Zeitpunkt Ihrer Entscheidung, deshalb ist ein Ersatzflug im Ausland meist die bessere Wahl.

Gilt das auch, wenn nur ein Teil meiner Verbindung ausfällt?

Ja. Fällt bei einer Buchung mit Umstieg ein Teilflug aus, zählt für die Ausgleichszahlung die Ankunft am Endziel und die Gesamtstrecke. Die Airline muss Sie auf anderem Weg an Ihr Ziel bringen oder den Preis erstatten.

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