
Erst prüfen: Wer hat geändert, Sie oder die Airline?
Für Ihre Rechte ist entscheidend, von wem die Änderung ausgeht:
- Die Airline streicht den Flug, verlegt ihn um mehr als eine Stunde vor oder ändert ihn erheblich: Dann haben Sie die Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung, also kostenlose Erstattung oder Ersatzflug und unter Umständen eine Ausgleichszahlung. Mehr im Ratgeber Flug annulliert oder überbucht.
- Sie selbst möchten nicht mehr oder zu einem anderen Termin fliegen: Dann gelten die Bedingungen Ihres Tarifs. Was möglich ist und was es kostet, steht in der Buchungsbestätigung und in der Buchungsverwaltung der Airline.
Warten Sie mit der eigenen Stornierung, wenn sich abzeichnet, dass die Airline den Flug ohnehin streicht, etwa wegen eines angekündigten Streiks. Storniert die Airline, bekommen Sie das ganze Geld zurück.
Umbuchen: Gebühr plus Preisdifferenz
Fast alle Airlines lassen Umbuchungen online zu. Üblich ist eine Änderungsgebühr plus die Preisdifferenz zum neuen Flug, wenn dieser teurer ist. Wie hoch die Gebühr ist, hängt vom Tarif ab:
| Tarif | Typische Regel |
|---|---|
| Spar- und Basistarife | Umbuchung nur gegen Gebühr oder gar nicht, Erstattung ausgeschlossen |
| Standardtarife | Umbuchung gegen Gebühr, oft günstiger |
| Flexible Tarife | Umbuchung kostenlos oder sehr günstig, teils auch Erstattung |
Rechnen Sie nach, bevor Sie umbuchen: Ist die Gebühr samt Preisdifferenz höher als ein neues Ticket, lohnt sich manchmal eine Neubuchung, kombiniert mit der Erstattung der Steuern und Gebühren aus dem alten Ticket.
Stornieren: Steuern und Gebühren zurückfordern
Auch bei einem Ticket, das „nicht erstattbar“ ist, bekommen Sie Geld zurück. Im Ticketpreis stecken Steuern und Gebühren, die die Airline nur zahlen muss, wenn Sie tatsächlich fliegen, zum Beispiel passagierbezogene Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren und die deutsche Luftverkehrsteuer. Fliegen Sie nicht, spart die Airline diese Kosten und muss sie Ihnen erstatten. Rechtlich folgt das aus dem Kündigungsrecht des Bestellers im Werkvertragsrecht (§ 648 BGB): Die Airline darf den Preis behalten, muss sich aber anrechnen lassen, was sie erspart.
So gehen Sie vor:
- Flug stornieren oder nicht antreten, je nach Tarif. Stornieren ist besser, weil dann klar ist, dass Sie nicht fliegen.
- Erstattung beantragen über das Formular der Airline, meist unter „Steuern und Gebühren erstatten“ oder „Erstattung“.
- Aufstellung verlangen, wenn die Airline nur einen Pauschalbetrag nennt. Die Posten stehen oft in der Buchungsbestätigung.
Eine pauschale Bearbeitungsgebühr für diese Erstattung haben deutsche Gerichte mehrfach für unzulässig erklärt. Zieht die Airline eine solche Gebühr ab, können Sie widersprechen.
Hinweis: Bei sehr günstigen Tickets machen Steuern und Gebühren oft einen großen Teil des Preises aus. Es lohnt sich deshalb gerade bei Billigflügen, die Erstattung zu beantragen.
Namen ändern oder Tippfehler korrigieren
Flugtickets sind in der Regel auf eine Person ausgestellt. Wie Airlines damit umgehen, ist unterschiedlich:
- Tippfehler: Ein vertauschter Buchstabe oder ein fehlender zweiter Vorname lässt sich meist korrigieren, oft kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr. Melden Sie den Fehler möglichst früh, spätestens beim Check-in.
- Übertragung auf eine andere Person: Billigflieger wie Ryanair und easyJet erlauben das gegen Gebühr. Klassische Airlines wie Lufthansa lassen eine Übertragung in der Regel nicht zu.
Achten Sie darauf, dass der Name genau so in der Buchung steht wie im Reisepass oder Personalausweis, den Sie auf der Reise dabeihaben. Bei Fernreisen und Einreisegenehmigungen wie dem US-ESTA muss er exakt übereinstimmen.
Ab dem 23. Oktober 2027 müssen Airlines nach der Reform der Fluggastrechte Schreibfehler im Namen mindestens einmal kostenlos korrigieren, wenn Sie das spätestens 48 Stunden vor dem Abflug beantragen. Eine Übertragung auf eine andere Person umfasst diese Pflicht nicht.
Nur Hin- oder nur Rückflug nutzen
Lassen Sie einen Teil Ihrer Buchung verfallen, etwa den Hinflug, stornieren viele Airlines nach ihren Beförderungsbedingungen automatisch die folgenden Flüge. Möchten Sie nur den Rückflug nutzen, sagen Sie der Airline vorher Bescheid. Klauseln, die in solchen Fällen pauschal einen höheren Preis verlangen, hat der Bundesgerichtshof eingeschränkt.
Häufige Fragen zum Stornieren und Umbuchen
Ich bin krank und kann nicht fliegen. Bekomme ich mein Geld zurück?
Von der Airline in der Regel nur die Steuern und Gebühren, es sei denn, Ihr Tarif ist erstattbar. Haben Sie eine Reiserücktrittsversicherung, übernimmt diese meist die Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung. Lassen Sie sich die Reiseunfähigkeit ärztlich bescheinigen.
Wie lange dauert die Erstattung der Steuern und Gebühren?
Das ist unterschiedlich und kann einige Wochen dauern. Haken Sie nach, wenn nach sechs bis acht Wochen nichts gekommen ist, und setzen Sie der Airline schriftlich eine Frist.
Kann ich ein Ticket auf einen anderen Tag umbuchen, wenn der Flug ausgebucht ist?
Nur, wenn auf dem neuen Flug noch Plätze in einer buchbaren Preisklasse frei sind. Ist der Wunschflug teuer, zahlen Sie die Differenz. Bei einer Annullierung durch die Airline ist das anders: Dann muss sie Sie ohne Aufpreis befördern, je nach Verfügbarkeit auch zu einem späteren Termin.
Ich habe über ein Reiseportal gebucht. Wo storniere ich?
Bei dem Portal, über das Sie bezahlt haben. Die Airline verweist bei Portal-Buchungen meist dorthin. Steuern und Gebühren können Sie je nach Airline auch direkt bei ihr zurückfordern.




