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Condor-Flug in der Pauschalreise: Wer ist wofür zuständig?

Wer mit Condor in den Urlaub fliegt, hat den Flug oft als Teil einer Pauschalreise gebucht. Dann haben Sie zwei Ansprechpartner: die Airline und den Reiseveranstalter. Hier erfahren Sie, wer wofür zuständig ist und wie Sie keinen Anspruch verschenken.

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Aktualisiert am Buchung & Ticket
Blick aus dem Flugzeug auf Tragfläche, Wolken und verschneite Berge

Nur-Flug oder Pauschalreise?

Ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sehen Sie an Ihren Unterlagen: Haben Sie Flug und Hotel oder eine andere wesentliche Reiseleistung zusammen bei einem Reiseveranstalter oder Reisebüro gebucht und einen Gesamtpreis bezahlt, ist es in der Regel eine Pauschalreise. Sie haben dann einen Sicherungsschein des Veranstalters bekommen, der Sie bei dessen Insolvenz schützt.

Haben Sie dagegen nur den Flug bei Condor oder über ein Flugportal gebucht, ist Condor Ihr einziger Ansprechpartner für alles rund um den Flug.

Wer ist wofür zuständig?

Ihr AnliegenAnsprechpartner bei einer Pauschalreise
Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung bei großer Verspätung, Annullierung oder ÜberbuchungCondor als ausführende Airline
Betreuung am Flughafen, Mahlzeiten und Hotel bei langer WartezeitCondor
Ersatzflug oder Rücktransport, wenn der Flug ausfälltReiseveranstalter, praktisch oft gemeinsam mit Condor
Minderung des Reisepreises für einen verlorenen Urlaubstag oder einen verpassten TransferReiseveranstalter
Erhebliche Änderung der Flugzeiten vor der Reise, RücktrittReiseveranstalter
Gepäck verloren oder beschädigtCondor; bei einem Reisemangel zusätzlich der Veranstalter

Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung und die Rechte aus dem Reisevertrag stehen nebeneinander. Erhalten Sie beides für dasselbe Ereignis, wird die Ausgleichszahlung der Airline auf eine Minderung oder einen Schadensersatz des Veranstalters angerechnet (§ 651p Abs. 3 BGB). Sie bekommen also nicht doppelt, verschenken aber auch nichts, wenn Sie beide Ansprüche anmelden.

Flugzeiten geändert: was der Veranstalter darf

In den Reiseunterlagen stehen oft nur voraussichtliche Flugzeiten. Kleine Verschiebungen um ein, zwei Stunden müssen Sie in der Regel hinnehmen. Bei einer erheblichen Änderung sieht das anders aus:

  • Der Veranstalter muss Sie klar und rechtzeitig über die Änderung informieren.
  • Sie können der Änderung zustimmen oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten; der Veranstalter setzt Ihnen dafür eine angemessene Frist (§ 651g BGB).
  • Wird der Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt das nach der Rechtsprechung des EuGH als Annullierung. Wurden Sie weniger als 14 Tage vorher informiert, kann Condor eine Ausgleichszahlung schulden.

Eine Änderung ist umso eher erheblich, je mehr Urlaubszeit sie kostet, etwa wenn der Rückflug vom Abend auf den frühen Morgen rückt und Sie eine Hotelnacht verlieren.

Während der Reise: Mangel sofort melden

Kostet Sie eine große Verspätung einen Urlaubstag, verpassen Sie den gebuchten Transfer oder fehlt Ihr Koffer tagelang, kann das ein Reisemangel sein. Damit Sie später eine Minderung bekommen, müssen Sie den Mangel unverzüglich anzeigen, noch während der Reise bei der Reiseleitung oder der Notfallnummer des Veranstalters aus den Unterlagen. Ohne diese Anzeige kann die Minderung entfallen (§ 651o BGB).

Sammeln Sie dabei alle Belege: Bordkarten, Nachrichten zur Verspätung, Fotos der Anzeigetafel, Quittungen für Taxi, Essen oder eine zusätzliche Hotelnacht.

Nach der Reise: so gehen Sie vor

  1. Ausgleichszahlung bei Condor beantragen, über das Online-Formular auf condor.com, mit Buchungs- oder Vorgangsnummer, Flugnummer und Datum.
  2. Ansprüche beim Veranstalter anmelden, schriftlich, mit Beschreibung des Mangels, der Anzeige vor Ort und den Belegen.
  3. Fristen beachten: Ansprüche gegen den Veranstalter verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglichen Reiseende, die Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung nach drei Jahren ab Jahresende.
  4. Bei Ablehnung schlichten lassen oder Rat bei einer Verbraucherzentrale holen. Mehr im Ratgeber Entschädigung durchsetzen.

Gepäck bei Condor

Seit Mai 2026 darf in allen Condor-Tarifen eine kleine Tasche bis 40 × 30 × 15 cm kostenlos mit, die unter den Vordersitz passt. Ein größeres Handgepäckstück und Aufgabegepäck sind in den höheren Tarifen enthalten. Bei Pauschalreisen ist Aufgabegepäck meist im Reisepreis inbegriffen; die Freigepäckmenge steht in den Reiseunterlagen. Fehlt der Koffer am Urlaubsort, melden Sie das sofort am Gepäckschalter. Mehr im Ratgeber Koffer verloren oder beschädigt.

Häufige Fragen zu Condor und Pauschalreise

Der Veranstalter sagt, für die Entschädigung sei Condor zuständig. Stimmt das?

Für die Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung ja. Für eine Minderung wegen verlorener Urlaubszeit bleibt aber der Veranstalter zuständig. Lassen Sie sich nicht von einem zum anderen schicken, sondern melden Sie bei beiden den passenden Anspruch an.

Mein Rückflug war zwölf Stunden verspätet, das Hotel musste ich verlassen. Wer zahlt die Wartezeit?

Condor muss Sie am Flughafen betreuen, mit Mahlzeiten und wenn nötig einem Hotelzimmer. Bei einer Pauschalreise muss Ihnen außerdem der Veranstalter Beistand leisten, wenn Sie in Schwierigkeiten sind (§ 651q BGB). Belege für eigene Ausgaben reichen Sie bei Condor ein.

Ich habe Flug und Hotel getrennt auf einer Website gebucht. Ist das eine Pauschalreise?

Nicht unbedingt. Es kommt darauf an, wie die Buchung zustande kam. Wurden die Leistungen in einem Vorgang zu einem Gesamtpreis gebucht, spricht viel für eine Pauschalreise. Bei getrennten Verträgen ist es eher eine verbundene Reiseleistung oder es sind Einzelbuchungen mit weniger Schutz.

Kann ich bei einer Flugzeitänderung kostenlos stornieren?

Bei einer erheblichen Änderung ja, gegenüber dem Veranstalter. Der Veranstalter muss Sie auf dieses Recht hinweisen und Ihnen eine Frist zur Entscheidung setzen. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung meist als angenommen.

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